Gefährdungsbeurteilung, DGUV V3 & wiederkehrende Prüfung an Kälteanlagen

KLM • 20. Februar 2026

Gefährdungsbeurteilung, DGUV V3 und wiederkehrende Prüfungen an Kälteanlagen



Kurzleitfaden für Betreiber und Kunden


Kälteanlagen zählen zu den sicherheitskritischen technischen Anlagen im Unternehmen. Neben Wartung fordert der Gesetzgeber zwingend eine Gefährdungsbeurteilung sowie wiederkehrende Prüfungen inkl. DGUV V3 Prüfung.
Wer diese Pflichten nicht erfüllt, riskiert Haftung, Produktionsausfälle und Probleme mit der Versicherung.


Warum Kälteanlagen prüfpflichtig sind


Kälteanlagen kombinieren mehrere Gefahrenquellen:

  • Elektrische Risiken (Verdichter, Steuerung, Schaltschrank)
  • Druckanlagen (Behälter, Leitungen)
  • Kältemittel (CO₂, NH₃, A2L – Erstickung / Entzündung)
  • Mechanische Gefahren (Ventilatoren)
  • Ausfallrisiken für Waren oder Produktion


👉 Deshalb greifen gleichzeitig BetrSichV, DIN EN 378, TRAS110 und DGUV Vorschrift 3.


Gefährdungsbeurteilung – Grundlage aller Prüfintervalle


Die Gefährdungsbeurteilung bestimmt:

  • welche Prüfungen notwendig sind
  • wie oft geprüft wird
  • wer prüfen darf


Ohne Gefährdungsbeurteilung existiert kein rechtssicheres Prüfintervall.


Typische Inhalte:

  • elektrische Gefährdung
  • Kältemittelaustritt
  • Druckgefährdung
  • Maschinenraum & Kühlräume
  • Notfallmaßnahmen


Wiederkehrende Prüfungen an Kälteanlagen


Wichtig: Wartung ersetzt keine Sicherheitsprüfung


Typische Prüfungen:

  • Druckbehälter & Rohrleitungen
  • Sicherheitsventile
  • Dichtheit
  • Gaswarnanlage
  • Dokumentation / Betriebsbuch


Die Fristen ergeben sich aus Nutzung und Umgebung.


DGUV V3 Prüfung (elektrische Prüfung)


Die DGUV V3 umfasst die komplette elektrische Anlage:

  • Verdichter & Motoren
  • Lüfter & Abtauheizung
  • Steuerung & Sensorik
  • Frequenzumrichter
  • Steckdosen & Beleuchtung in Kühlräumen


Typische Prüffristen

  • Gewerbe: 1 Jahr
  • Kühlräume / feucht: 6–12 Monate
  • Büro: bis 4 Jahre


Kühlräume gelten fast immer als erschwerte Bedingungen.


Wer darf prüfen?

Nur eine befähigte Person mit Kenntnis der Kälteanlage darf bewerten (TRBS1203).
Ein Elektriker ohne Anlagenverständnis erfüllt die Betreiberpflicht meist nicht vollständig.


Betreiberhaftung


Bei Schaden prüft die Versicherung zuerst:

  • Gefährdungsbeurteilung vorhanden?
  • Prüfprotokolle vorhanden?
  • DGUV V3 durchgeführt?


Fehlt etwas → Leistungskürzung möglich.


Rechtssicherheit entsteht nur durch Kombination aus:

Gefährdungsbeurteilung + wiederkehrende Prüfung + DGUV V3

Nicht durch Wartung allein.


Wir unterstützen Sie, sprechen SIe uns an damit wir gemeinsam eine Lösung finden.

von KLM 23. Februar 2024
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